„Wir sind überglücklich und freuen uns im Namen vieler Frauen, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht endlich im Strafrecht verankert ist“, heißt es in einer Erklärung der frauenberatungsstelle düsseldorf e.V. zur gestern vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verschärfung des Sexualstrafrechts.
Einstimmig wurde am 7. Juli im Bundestag das neue Sexualstrafrecht verabschiedet. Es war ein langer, diskussionsreicher Weg dahin. Am Schluss ist nun die langjährige Forderung „Nein heißt Nein“
weitestgehend erfüllt worden. Diese Reform stelle einen deutlichen Paradigmenwechsel dar, so die Expertinnen von der Düsseldorfer Frauenberatung. Nicht mehr eine Nötigung sei Voraussetzung für
die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, sondern entscheidend sei der Wille der Betroffenen. Damit ändere sich ganz grundlegend die bisherige Auffassung des Schutzes der sexuellen
Selbstbestimmung im Gesetz.
Bisher waren sexuelle Handlungen an einer Person nicht strafbar, wenn diese nur verbal ihren entgegenstehenden Willen deutlich gemacht hatte. Für eine Strafbarkeit mussten zum Beispiel eine
Drohung oder das Anwenden von Gewalt hinzukommen. Künftig kommt es für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung nicht mehr darauf an, ob Gewalt angewendet wurde oder die Betroffene sich körperlich
gewehrt hat. Entscheidend ist, dass der Täter sich über den erkannten Willen der Betroffenen hinweggesetzt hat.
Quelle: frauenberatungsstelle düsseldorf e.V.