Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab. In einer Infoveranstaltung im Jugendzentrum PULS* geht es um die neuen Möglichkeiten der Geschlechtseintrags- und Namensänderung.
Am 10. September 2024 um 17.00 Uhr lädt das Team des Jugendzentrums PULS* (Corneliusstraße 28, 40215 Düsseldorf) zu einer Informationsveranstaltung zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ein. Die Veranstaltung ist an diesem Abend für alle Altersgruppen geöffnet. Dies bietet auch Angehörigen und Elternteilen von TIN*-Personen die Gelegenheit, sich über die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten des Selbstbestimmungsgesetz zu informieren und beispielsweise Fragen zum Ablauf einer Namensänderung nach dem SBGG zu stellen.
Es wird zunächst einen Input zu den wichtigsten Aspekten des Selbstbestimmungsgesetzes geben, in dem die wichtigsten Aspekte des SBGG vorgestellt werden und erläutert wird, welche Auswirkungen und Möglichkeiten das SBGG für TIN*-Personen bietet. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und in den Austausch zu treten.
Selbst über das eigene Geschlecht bestimmen
Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag haben es insbesondere trans- und intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern zu lassen. Die Änderung kann durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden. Dies ist schon seit dem 1. August 2024 möglich.
Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung – wie nach dem bisher geltenden Transsexuellengesetz – ist künftig nicht mehr erforderlich. Auch die Notwendigkeit, zwei Sachverständigengutachten einzuholen, entfällt. Damit wird eine gesetzliche Vorgabe außer Kraft gesetzt, die von den Betroffenen häufig als entwürdigend empfunden wurde. Stattdessen reicht künftig eine Selbstauskunft mit Eigenversicherung aus.
Quellen: Jugendzentrum PULS*, BMFSFJ